Rechtsprechung
VG Ansbach, 11.04.2006 - AN 11 S 05.04308 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 9 ME 110/12
Nachzahlungszinsen auf die Gewerbesteuer gem. § 233a AO als Abgaben i.S.d. § 80 …
Der beschriebene Zweck der gesetzlichen Zinsregelung schließt es aus, die Zinsansprüche gemäß § 233a AO pauschal mit anderen akzessorischen Zinsansprüchen mit vorrangiger Finanzierungsfunktion - wie Aussetzungszinsen - gleichzusetzen und sie als öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO anzusehen (a. A. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22.2.2013 - 5 L 1774/12 - unter Bezugnahme auf VG Ansbach, Beschluss vom 11.4.2006 - AN 11 S 05.04308 - VG München, Beschluss vom 4.2.2008 - M 10 S 07.5861 - jeweils zitiert nach juris). - VG Göttingen, 18.04.2019 - 2 B 487/18
Nachzahlungszinsen; Sanierungserlass; Sanierungsgewinn; unbillige Härte
Der beschriebene Zweck der gesetzlichen Zinsregelung schließt es aus, die Zinsansprüche gemäß § 233a AO pauschal mit anderen akzessorischen Zinsansprüchen mit vorrangiger Finanzierungsfunktion - wie Aussetzungszinsen - gleichzusetzen und sie als öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO anzusehen (a. A. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22.2.2013 - 5 L 1774/12 - unter Bezugnahme auf VG Ansbach, Beschluss vom 11.4.2006 - AN 11 S 05.04308 - VG München, Beschluss vom 4.2.2008 - M 10 S 07.5861 - jeweils zitiert nach juris).". - VG Saarlouis, 07.08.2020 - 3 L 728/20
Nachforderungszinsen als öffentlichen Abgaben und Kosten; aufschiebende Wirkung …
Der beschriebene Zweck der gesetzlichen Zinsregelung schließt es aus, die Zinsansprüche gemäß § 233a AO pauschal mit anderen akzessorischen Zinsansprüchen mit vorrangiger Finanzierungsfunktion - wie Aussetzungszinsen - gleichzusetzen und sie als öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO anzusehen (a. A. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22.2.2013 - 5 L 1774/12 - unter Bezugnahme auf VG Ansbach, Beschluss vom 11.4.2006 - AN 11 S 05.04308 - VG München, Beschluss vom 4.2.2008 - M 10 S 07.5861 - jeweils zitiert nach juris).
- VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19
Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid aufgrund des Bestehens von …
Dies bedeutet, dass der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klage und Widerspruch gegen Steuerbescheide (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) sich auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen erstreckt (so auch OVG NRW, B. v. 14.09.2017 - 14 B 939/17; B. v. 25.02.2019 - 14 B 1759/18, juris; VG Schleswig, B. v. 26.04.2019 - 4 B 1/19 und 4 B 2/19 - VG Gelsenkirchen, B. v. 22.02.2013 - 5 L 1774/12 - juris; VG Ansbach v. 11.4.2006, AN 11 S 05.04308, juris; a. A. VG Göttingen, B. v. 18.04.2019 - 2 B 487/18 -, juris). - VG Gelsenkirchen, 22.02.2013 - 5 L 1774/12
Nachzahlungszinsen
Denn gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO ist ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, das heißt bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben - wozu neben Steuern wie der Gewerbesteuer auch die akzessorischen Zinsen gehören -, vgl. explizit für Nachzahlungszinsen nach § 233 a der Abgabenordnung - AO - VG Ansbach, Beschl. v. 11. April 2006 - AN 11 S 05.04308 - VG München, Urt. v. 4. Februar 2008 - M 10 S 07.5860 -, jeweils zit. nach juris, nur zulässig, wenn die Behörde einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ganz oder zum Teil abgelehnt hat. - VG München, 04.02.2008 - M 10 S 07.5861
Gewerbesteuer; Nachzahlungszinsen; unzulässiger Antrag auf Aussetzung der …
Dies bedeutet, dass der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klage und Widerspruch gegen Steuerbescheide (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) sich auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen erstreckt (so auch VG Ansbach v. 11.4.2006, AN 11 S 05.04308, Juris). - VG Gera, 06.06.2019 - 5 E 785/19
Nachforderungszinsen betreffend Gewerbesteuer - aufschiebende Wirkung des …
Der beschriebene Zweck der gesetzlichen Zinsregelung schließt es aus, die Zinsansprüche gemäß § 233a AO pauschal mit anderen akzessorischen Zinsansprüchen mit vorrangiger Finanzierungsfunktion - wie Aussetzungszinsen - gleichzusetzen und sie als öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO anzusehen (a. A. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 22.2.2013 - 5 L 1774/12 - unter Bezugnahme auf VG Ansbach, Beschluss vom 11.4.2006 - AN 11 S 05.04308 - VG München, Beschluss vom 4.2.2008 - M 10 S 07.5861 - jeweils zitiert nach juris). - VG München, 04.02.2008 - M 10 S 07.5860
Gewerbesteuer; Nachzahlungszinsen; unzulässiger Antrag auf Aussetzung der …
Dies bedeutet, dass der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klage und Widerspruch gegen Steuerbescheide (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) sich auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen erstreckt (so auch VG Ansbach v. 11.4.2006, AN 11 S 05.04308, Juris).